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KRITIS-Prüfung / Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG für KRITIS-Betreiber

Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) müssen gemäß § 8a BSIG mindestens alle 2 Jahre nachweisen, dass sie angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind, umgesetzt haben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt KRITIS-Betreiber in die Pflicht, die von ihnen betriebenen kritischen Anlagen bestmöglich abzusichern.

Als BSI-zertifizierte prüfende Stelle können wir KRITIS-Betreiber prüfen und die erforderlichen Nachweise erstellen.
Alle unsere Auditoren haben die Qualifikation “Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG”.

 Prüfungsbestandteile

Folgend eine Auflistung der Bestandteile einer Prüfung von KRITIS-Betreibern zur Nachweiserbringung gemäß § 8a (3) BSIG.

1
Dokumentenprüfung
Analyse vorhandener Unterlagen, um den dokumentierten Stand der Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten.
2
Mündliche Befragung (Interview)
Direkte Gespräche mit Verantwortlichen, um Abläufe, Zuständigkeiten und Prozesse zu verifizieren.
3
Inaugenscheinnahme
Visuelle Prüfung von Systemen, technischen Einrichtungen und sicherheitsrelevanten Bereichen vor Ort.
4
Technische Vor-Ort-Prüfung
Bewertung der Funktionsfähigkeit technischer Maßnahmen, z. B. Alarmanlagen oder Zutrittskontrollen.
5
Einbeziehung bestehender Nachweise
Berücksichtigung bereits vorliegender Zertifizierungen und Auditergebnisse als ergänzende Grundlage.

Nachweisdokumente

Im Rahmen der Prüfung werden mehrere Nachweisdokumente erstellt, welche an das BSI übermittelt werden müssen oder angefragt werden können.

picture_as_pdfNachweisdokument zur Prüfung (BSI-Formular P)
picture_as_pdfNachweisdokument zur Kritischen Infrastruktur (BSI-Blatt KI)
picture_as_pdfPrüfplan
picture_as_pdfBericht zur Dokumentenprüfung
picture_as_pdfMängelliste
picture_as_pdfPrüfbericht

Unverbindliches Angebot anfragen

Für ein unverbindliches Angebot müssen Sie nur das nachfolgende Formular ausfüllen. Auch beantworten wir gerne Ihre offenen Fragen zum Thema KRITIS-Prüfung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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