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Kritische Infrastrukturen (KRITIS): Beratung und Unterstützung

Unternehmen, welche kritische Infrastrukturen (KRITIS) betreiben, sind durch das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) dazu verpflichtet, die für die Erbringung ihrer wichtigsten Dienste erforderliche IT-Infrastruktur nach dem Stand der Technik angemessen abzusichern und diese Sicherheit alle 2 Jahre überprüfen zu lassen. Zu den kritischen Infrastrukturen zählen alle Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Wir beraten und unterstützen KRITIS-Betreiber hinsichtlich der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Des Weiteren können wir KRITIS-Betreiber nach § 8a BSIG prüfen.

KRITIS Sektoren und Branchen

Die kritischen Infrastrukturen sind, durch Bund und Länder abgestimmt, in die folgenden 11 Sektoren untergliedert:

bolt
Energie
Elektrizität, Gas, Mineralöl, Fernwärme
medical_services
Gesundheit
Medizin, Arzneimittel, Labore
gavel
Staat & Verwaltung
Regierung, Justiz, Notfallwesen
restaurant
Ernährung
Ernährungswirtschaft, Handel
local_shipping
Transport & Verkehr
Luftfahrt, Schiene, Straße, Logistik
account_balance
Finanzwesen
Banken, Börsen, Versicherungen
wifi
IT & Telekommunikation
Netze, Infrastruktur, Systeme
campaign
Medien & Kultur
Rundfunk, Presse, Kulturgut
water_drop
Wasser
Versorgung, Abwasser
factory
Besonders öffentliche Unternehmen
Rüstung, kritische Produktion
delete
Siedlungsabfallentsorgung
Kommunale Abfallwirtschaft

Gefahren und Interdependenzen für kritische Infrastrukturen

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über unterschiedliche Gefahren, die Kritische Infrastrukturen bedrohen können:

1
Stürme, Tornados
2
Extremniederschläge, Hochwasser
3
Dürren
4
Erdbeben
5
Epidemien / Pandemien
6
Unfälle
7
Systemversagen
8
Sabotage, Schadprogramme
9
Terrorismus
10
Krieg

Durch Interdependenzen (Abhängigkeiten zwischen einzelnen Sektoren oder Branchen) wird das Risiko von Ausfällen noch verstärkt. Schnell kommt es hier zu einem Dominoeffekt und der Ausfall in einem Sektor führt zu Ausfällen in anderen Sektoren.

 

Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)

Laut IT-Sicherheitsgesetz können Branchen und deren Fachverbände zur Festlegung des “Stand der Technik” sogenannte branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) erarbeiten, welche bei Eignung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannt werden. Die Erstellung eines B3S ist für eine Branche die Chance, ausgehend von der eigenen Expertise selber Vorgaben zum “Stand der Technik” zu formulieren. Ein vom BSI anerkannter B3S gibt den Betreibern kritischer Dienstleistungen (kDL) Rechtssicherheit zum “Stand der Technik”, welcher bei einem Audit verlangt und überprüft wird.

Sobald ein B3S vom BSI offiziell anerkannt wurde, können sich Betreiber der jeweiligen Branchen nach diesem B3S auditieren lassen und somit gegenüber dem BSI den Nachweis erbringen, dass Sie den Anforderungen des § 8a BSI-Gesetz genügen.

Wir erfüllen die Anforderungen, die vom BSI in der Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG definiert wurden, um als prüfende Stelle geeignet zu sein.

Weiterführende Links:

Umsetzung der Anforderungen

KRITIS-Betreiber müssen zur Umsetzung der Anforderungen folgendes durchführen:
 

Haben Sie Interesse an Beratung & Unterstützung zum Thema KRITIS?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Sehr gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen zum Thema KRITIS und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Vorhaben: Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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