Unternehmen, welche kritische Infrastrukturen (KRITIS) betreiben, sind durch das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) dazu verpflichtet, die für die Erbringung ihrer wichtigsten Dienste erforderliche IT-Infrastruktur nach dem Stand der Technik angemessen abzusichern und diese Sicherheit alle 2 Jahre überprüfen zu lassen. Zu den kritischen Infrastrukturen zählen alle Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Wir beraten und unterstützen KRITIS-Betreiber hinsichtlich der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Des Weiteren können wir KRITIS-Betreiber nach § 8a BSIG prüfen.