Kritische Infrastrukturen (KRITIS): Beratung und Unterstützung
Unternehmen, welche kritische Infrastrukturen (KRITIS) betreiben, sind durch das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) dazu verpflichtet, die für die Erbringung ihrer wichtigsten Dienste erforderliche IT-Infrastruktur nach dem Stand der Technik angemessen abzusichern und diese Sicherheit alle 2 Jahre überprüfen zu lassen. Zu den kritischen Infrastrukturen zählen alle Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Wir beraten und unterstützen KRITIS-Betreiber hinsichtlich der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Des Weiteren können wir KRITIS-Betreiber nach § 8a BSIG prüfen.
KRITIS Sektoren und Branchen
Die kritischen Infrastrukturen sind, durch Bund und Länder abgestimmt, in die folgenden 11 Sektoren untergliedert:
Elektrizität, Gas, Mineralöl, Fernwärme
Medizin, Arzneimittel, Labore
Regierung, Justiz, Notfallwesen
Ernährungswirtschaft, Handel
Luftfahrt, Schiene, Straße, Logistik
Banken, Börsen, Versicherungen
Netze, Infrastruktur, Systeme
Rundfunk, Presse, Kulturgut
Versorgung, Abwasser
Rüstung, kritische Produktion
Kommunale Abfallwirtschaft
Gefahren und Interdependenzen für kritische Infrastrukturen
Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über unterschiedliche Gefahren, die Kritische Infrastrukturen bedrohen können:
Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)
Laut IT-Sicherheitsgesetz können Branchen und deren Fachverbände zur Festlegung des “Stand der Technik” sogenannte branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) erarbeiten, welche bei Eignung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannt werden. Die Erstellung eines B3S ist für eine Branche die Chance, ausgehend von der eigenen Expertise selber Vorgaben zum “Stand der Technik” zu formulieren. Ein vom BSI anerkannter B3S gibt den Betreibern kritischer Dienstleistungen (kDL) Rechtssicherheit zum “Stand der Technik”, welcher bei einem Audit verlangt und überprüft wird.
Sobald ein B3S vom BSI offiziell anerkannt wurde, können sich Betreiber der jeweiligen Branchen nach diesem B3S auditieren lassen und somit gegenüber dem BSI den Nachweis erbringen, dass Sie den Anforderungen des § 8a BSI-Gesetz genügen.
Wir erfüllen die Anforderungen, die vom BSI in der Orientierungshilfe zu Nachweisen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG definiert wurden, um als prüfende Stelle geeignet zu sein.
Weiterführende Links:
- Orientierungshilfe (B3S) – bsi.bund.de
- Übersicht über Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) – bsi.bund.de
- Verfahren der Eignungsprüfung (B3S) – bsi.bund.de
Umsetzung der Anforderungen
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