Wir beraten und unterstützen Betreiber kritischer Infrastrukturen aus dem Sektor Informationstechnik und Telekommunikation hinsichtlich der Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen für kritische Infrastrukturen und ein erfolgreiches Nachweisverfahren gemäß § 8a BSIG.
Wir unterstützen Sie ganz individuell nach ihren Anforderungen und dem derzeitigen Umsetzungsstand.