Wir beraten und unterstützen Betreiber kritischer Infrastrukturen aus dem Sektor Ernährung hinsichtlich der Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen für kritische Infrastrukturen und ein erfolgreiches Nachweisverfahren gemäß § 8a BSIG. KRITIS-Betreiber aus diesem Sektor sind in den Branchen Ernährungswirtschaft und Lebensmittelhandel angesiedelt.
Wir unterstützen Sie ganz individuell nach ihren Anforderungen und dem derzeitigen Umsetzungsstand.