Nutzen

Diese Schulung vermittelt Ihnen das nötige Fachwissen um als Beauftragter für Informationssicherheit in Organisationen tätig zu sein. Des Weiteren wird zusätzlich auf den Bereich kritische Infrastrukturen (KRITIS) spezialisiert. Somit können Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) von Ihrem erworbenen Fachwissen profitieren.

 

Zielgruppe

Verantwortliche Personen aus den Bereichen Informationssicherheit, Informationstechnologie, Netz- und Systemadministration, IT-Organisation und IT-Beratung. Vor allem interessant wenn diese Personen bei einem KRITIS-Betreiber aus dem Sektor Energie, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr oder Wasser tätig sind oder tätig werden wollen.

 

Inhalte

  1. Grundlegende Begriffe und Normen der Informationssicherheit
  2. Aufgaben des Informationssicherheitsmanagements / Informationssicherheitsbeauftragten
  3. Physikalische Sicherheit
  4. Access Management
  5. Management von Bedrohungen für die Informationssicherheit
  6. Organisation Netzwerksicherheit
  7. Datenschutz und rechtliche Vorgaben
  8. Kryptografie
  9. Sicherheit des IT-Betriebs
  10. IT-Grundschutz nach BSI
  11. Notfallmanagement nach BSI
  12. Awareness – Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen
  13. Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
    • Einführung
    • Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S)
    • Orientierungshilfe (B3S, Nachweise)
    • Besonderheiten zu Sektoren

Zum Abschluss folgt eine Zusammenfassung und Vorbereitung auf die Prüfung.

 

Abschluss und Zertifikate

  • Teilnahmebescheinigung
  • Zertifikat

 

Prüfung

Die Prüfung findet im Anschluss an die Schulung statt und dauert 60 Minuten. Die Prüfungszeit läuft während der Abwesenheit des Prüflings (z.B. beim Aufsuchen der Toiletten) weiter. Zusätzliche Zeit wird nicht gewährt. Die Prüfung umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten.

 

Ihr Referent

Der Referent hat langjährige Erfahrung im Bereich Informationssicherheit (ISO 27001, IT-Grundschutz) und verfügt über die zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG, welche es gestattet kritische Infrastrukturen zu prüfen.

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